Bundestagswahlkampf 1972. Eine Glosse
menschenrechte & menschenwürde | Arbeitslos - was nun? Erfahrungen mit Arbeitslosen | Katholische Soziallehre im gesellschaftlichen Wandel | Die Verantwortung für Staat und Gesellschaft | Bundestagswahlkampf 1972. Eine Glosse | Student & Hochschule | Anerkennung und Kritik | soziale kälte! braucht die wirtschaft ethik?


„adiuvare animas“
den Seelen zu helfen

Home
Nach oben

P. Benno Kuppler SJ - ein Porträt

vorträge & workshops themen als pdf

Meine Mailadresse benno.kuppler[at]jesuiten.org ersetzen Sie [at] mit dem Mailzeichen

What's new powered by crawl-it

horizontal rule

Bundestagswahlkampf 1972. Eine Glosse
stud.rer.pol. Benno Kuppler
verfasst am 19. November 1972

horizontal rule

Der Wahlkampf 1972 stand unter dem Motto: "Der Wahlkampf ist für die Organisation da, und nicht die Organisation für den Wahlkampf!"

1. Mitarbeiter

Es gibt zwei Qualitäten von Mitarbeitern: a. Angestellte und Mitarbeiter der Partei und b. Parteimitglieder

zu a. Angestellte und Mitarbeiter der Partei

Diesen kann man als Chef jede Aufgabe übertragen und Befehle erteilen. Alles wird sorgfältig, getreu dem Wort des Chefs, selbst wenn dies offensichtlicher Unsinn ist, ausgeführt, da Gehorsam die Voraussetzung ist, in der Hierarchie voranzukommen.

zu b. Parteimitglieder

Parteimitglieder sind wiederum in zwei Gattungen aufzuteilen:

aa. Parteimitglieder in Führungsfunktionen [CDU-Kreisvorstandsmitglieder, Kreisgeschäftsführer]:

bulletDiese haben alle Aufgaben demokratisch an die Organisation delegiert und stehen deshalb selten der Organisation im Weg. Sie können bei späteren Wahlkämpfen am günstigsten in der Wahlkampfzeit ihren Urlaub nehmen.

bb. Parteimitglieder mit niederen Chargen oder aus der Jungen Union:

bulletDiese sind im Wahlkampf sehr schwer einzusetzen, da sie Befehlen widersprechen und Aktionen für falsch oder bereits gedrucktes Material für politisch ungeeignet halten. Diese Mitglieder nehmen für sich in Anspruch, politisch mitzudenken, und stören dadurch nur den ungehinderten Ablauf der Organisation. Einige Mitglieder glauben sogar, der Wahlkampf an sich sei wichtiger als die Organisation. Auf die Mitarbeit solcher Personen sollte für die Zukunft verzichtet werden.

2. Das Material

Grundsätzlich gilt für den Druck von Werbematerial:

a. Es muss bunt sein,

b. Es muss in unbeschränkter Anzahl vorhanden sein,

c. Es darf möglichst wenig Gehalt haben.

Dass in den letzten beiden Wochen das Material nicht mehr zentnerweise zur Verfügung stand, muss geändert werden. Es ist unverständlich, warum zwei Tage vor der Wahl nicht noch drei neue Drucksachen erschienen sind.

Vor allem sollte beibehalten werden, dass möglichst nur eine Person weiß, welche Drucksachen zu welchem Zeitpunkt und in welcher Auflage geliefert werden. Nur so ist zuverlässig eine Planung möglich, wie das Material verteilt wird. Vor allem freuen sich alle Mitarbeiter, wenn unerwartet neues Material von der Bundespartei ankommt, das ist dann wie eine Bescherung.

3. Die Arbeit

Das einzige, das die Organisation am Funktionieren hindert, ist die Arbeit. Da alle Mitarbeiter wissen, dass und was gearbeitet werden muss, ist es nur noch erforderlich, dass der Chef diese Arbeit jedem einzelnen delegiert. Das wichtigste dabei ist, dass ein Erledigungsvermerk dem Chef zurückgegeben wird. Denn Ordnung muss sein.

Alle Arbeit, die nicht auf einem Erledigungsvermerk steht, gilt als nicht getan.

Schlussfolgerungen

1. Der Wahlkampf muss über den 19. November 1972 hinaus weitergeführt werden, da die Organisation sich jetzt eingespielt hat.

2. Die neu gewählten CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten bringen im 7. Deutschen Bundestag folgenden Gesetzentwurf ein:

7. Deutsche Bundestag
1. Sitzung

Drucksache VII/1

Antrag
der CDU/CSU-Fraktion

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

GESETZ
über die Durchführung der Wahlkämpfe im Bund,
den Ländern und Kommunen.

§ 1

Wahlkämpfe für den Deutschen Bundestag, die Landtage und die kommunalen Parlamente werden in Zukunft nur noch organisiert, aber nicht mehr durchgeführt.

§ 2

Die Organisatoren der Parteien führen den organisierten Wahlkampf als Planspiel über EDV-Simulation durch.

§ 3

Die Wahlberechtigten sind verpflichtet, diese Simulation über die ARD und das ZDF zu verfolgen.

§ 4

Die Stimmabgabe der Wahlberechtigten erfolgt wie bisher nach §§ 32ff BWahlG.

§ 5

Der "Vierte Abschnitt des Parteiengesetzes" [§§ 18 - 22 PartG] wird ersatzlos gestrichen.

§ 6

Diese Gesetz tritt mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung in allen deutschen Tageszeitungen in Kraft.

Begründung:

1.

Alle Parteien behaupten, die Wahlberechtigten seien mündige Bürger. Diese mündigen Bürger haben aber eine Legislaturperiode lang Zeit, sich für die politische Wirklichkeit zu interessieren. Sie brauchen daher nicht vor der Stimmabgabe mit Unmengen von Werbeschriften überhäuft werden.

2.

Dieses Gesetz ist umweltschutzfreundlich, da keine Straßenverunreinigung u.ä.

Kosten:

Durch dieses Gesetz sparen Staat, Parteien und private Spender zwischen 150 und 300 Millionen DM [je nachdem, ob Juso oder CDU-Mathematik], mit denen die Infrastruktur verbessert werden kann.

horizontal rule

©1998- 2010 Pater Benno Kuppler SJ |werte-wirtschaft-weiterbildung.de|coaching & spiritual consulting | münchen|file last updated 2010-09-07| we-wi-we Impressum| wirtschaftsethik | predigten| we-wi-we @ktuelles| Mein Kurzporträt pdf-file| Optimale Darstellung IE [download]