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Dr. Benno Kuppler

Menschenrechte und Menschenwürde - unsere Aufgabe und Verpflichtung

39. Landestreffen des KKV Landesverbands Bayern & 125 Jahre KKV Constantia Würzburg
Festliche Stunde im Schönbornsaal der Würzburger Residenz am 20. Oktober 2002
P. Dr. Benno Kuppler SJ

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Eine "Festliche Stunde" soll es werden. Es soll festlich agiert werden. Den Rahmen bietet der Schönbornsaal der Würzburger Residenz. Also, eine museale Feier? Oder eine Feier im Museum? Der KKV als Ausstellungsstück, umrahmt von einem Divertimento Musicale und einem Divertimento Verbale. 125 Jahre KKV "Constantia" in Würzburg in Räumen, die selbst auf über 250 Jahre Geschichte zurückschauen. Wie bescheiden nehmen sich da 39 Landestreffen des KKV Bayern aus.

Die "Festliche Stunde" hat ein gewaltiges Thema: "Menschenrechte und Menschenwürde - unsere Aufgabe und Verpflichtung" Und schon beim Hinhören spüren Sie den Unterschied zwischen der scheinbaren Leichtigkeit des "Divertimento Musicale" und dem scheinbaren Gewicht des "Divertimento Verbale", zumal der Festredner dem ausgedruckten Programmthema ein zusätzliches "e" hinzufügte.

An verschiedenen Orten haben wir in diesen Tagen in Würzburg getagt, wissen uns gleichsam unterwegs zum Thema des Landestreffens 2002 "Menschenrechte und Menschenwürde - unsere Aufgabe und Verpflichtung". Und so möchte ich Sie in dieser festlichen Stunde zu einem geistigen Spaziergang durch die Topographie unseres Themas einladen. Wir werden zunächst einmal Station machen bei der Geschichte. Denn das mir gestellte Thema bietet einige geschichtliche, gleichsam museale Begriffe, Begriffe also, die in Lexika zu finden sind, den Museen der Wissenschaft.

Nähern wir uns also den Begriffen Menschenwürde und Menschenrechte. Ganz behutsam, auch neugierig, vielleicht mit einigem Vorverständnis, aber offen dafür, Altes in neuem Gewande zu entdecken.

Verweilen wir einen Moment in dieser Residenz der Würzburger Fürstbischöfe. Sie gehört zu den bedeutendsten Schlossanlagen des Barock in Europa, wurde nach Plänen von Balthasar Neumann von 1720 bis 1744 im Rohbau errichtet. Auftraggeber waren die Fürstbischöfe Johann Philipp Franz von Schönborn und dessen Bruder und zweiter Nachfolger, Friedrich Carl von Schönborn - und ein Sprung in die Jetztzeit: ein Schönborn ist heute Kardinal der römischen Kirche in Wien. Im Treppenhaus der Residenz verbinden sich zwei Hauptwerke der europäischen Architektur und Malerei zu einem überwältigenden Gesamtkunstwerk: Für das berühmte, von Balthasar Neumann stützenfrei überwölbte Raumkunstwerk schuf der Venezianer Giovanni Battista Tiepolo 1752/53 das größte Deckenfresko der Welt, die "Allegorie der vier Erdteile". Gut, wir kennen inzwischen auch den fünften Kontinent. Was sich aber auf dem amerikanischen Kontinent in diesen Jahren vorbereitete, war für den Lebensraum der Fürstbischöfe von Würzburg noch unerheblich: die amerikanische Revolution.

Für den schnellen und nachhaltigen Durchbruch der revolutionären Ideen des Jahres 1776 und den trotz aller Niederlagen errungenen Sieg über die britischen Truppen sind vor allem drei Gründe zu nennen, so lese ich in Geschichtsbüchern:

Die Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, mehr vielleicht noch die in den gleichzeitigen Verfassungen niedergelegten Menschenrechte und die garantierten Freiheitsrechte entsprachen dem Lebensgefühl der Einwohner der ehemaligen Kolonien; der Krieg war also "ihr" Krieg, geführt zur Verteidigung ihrer Ideale.

Dass der Unabhängigkeitskrieg trotz aller militärischer und auch politischen Schwierigkeiten zu einem für die Staaten erfolgreichen Ende geführt werden konnte, ist zum großen Teil auf die Persönlichkeit George Washingtons als Oberbefehlshaber zurückzuführen, aber auch auf die Persönlichkeit der anderen politischen Führer.

Und schon sind wir wieder in die Jetztzeit verwiesen, auf die Forumsdiskussion zum Thema "Darf für Menschenrechte Krieg geführt werden?" gestern im Saal das Don Bosco Bildungswerkes. Welche Persönlichkeiten sind politische Führer in unseren Tagen? Und Giovanni Don Bosco, unter dessen Portrait wir gestern tagten, zeigt uns, was es heißt, die Menschenwürde von heimatlosen Kindern zu achten und ihnen Lebensraum zu schaffen. Da befinden wir uns im Jahr 1874, als sein Werk die kirchliche Approbation erfährt. Es sind die Gründerjahre des KKV in Deutschland.

Noch einmal einen Zeitsprung zurück: Die Virginia Bill of Rights 1776 der USA setzte im Bereich der Menschenrechte Maßstäbe. Sie wirkt fort im Menschenrechtskatalog vieler heutiger Verfassungen und in der Charta der Vereinten Nationen von 1948.

Die Französische Revolution 1789 beendete zunächst in Frankreich die Vorherrschaft von Kirche und Adel und bereitete den Boden für Menschenrechte in Europa. Und 1803 findet in Deutschland die Säkularisierung von Kirchen und Klöstern statt. Arme Kirche, könnte mancher meinen.

Denn die Menschenwürde war und ist doch das große Thema der Frohbotschaft. Aber diese Frohbotschaft war verdunkelt und verfälscht im Kampf um Macht und Einfluss zwischen Tiara und Krone.

Die Menschenrechte, die Rückbesinnung auf die Würde des Menschen, wurden gegen Krone und Altar erkämpft und blieben deshalb lange Jahrzehnte, ja sogar Jahrhunderte in der Kirche suspekt, für manchen kirchlichen Amtsträger und einige Laien bis in unsere Tage.

Wenn ich deshalb unseren geistigen Spaziergang jetzt weiter fortsetze, so unterstelle ich, dass "Menschenrechte" recht verstanden auch "Christenrechte" sind. Damit will ich keineswegs den Frauen und Männern das "Copyright" absprechen, die sich in den USA, Frankreich und anderen Ländern für die bürgerlichen und sozialen Menschenrechte eingesetzt haben, bis zur Hingabe des Lebens. Nein, an dieser Stelle soll die Grenze, das Versagen meiner und unserer Kirche in einer Epoche und in einer wichtigen Frage der Menschheit angesprochen werden, das mich und andere noch heute an unserer Kirche leiden macht.

Menschenrechte als Christenrechte mag manchem in unserer Kirche, vielleicht auch in unserem Sozialverband KKV als "politisches" Thema suspekt, vielleicht sogar unerwünscht sein. Haben wir doch den Glauben und die Liturgie so privatisiert und individualisiert, dass das Wort Gottes nur noch für die persönliche Frömmigkeit bedeutsam zu sein scheint. Wer die gesellschaftliche Dimension unseres Glaubens in den Mittelpunkt der Verkündigung stellen will, scheint sich legitimieren zu müssen, steht er doch im Verdacht, seinen Dienst am Wort "parteilich" zu versehen.

Und dann noch "Menschenrechte" und "Christenrechte" in einem Atemzug zu nennen, ist das nicht Hohn, ist das nicht Zynismus pur, ist das nicht "menschenverachtend", wo die Kirche - so sieht es die Öffentlichkeit - die Rechte ihrer Mitglieder selbst nicht achtet, die Würde der Person nicht achtet, wenn sie Frauen von Ämtern ausschließt, wenn sie wiederverheiratete Geschiedene vom Tisch des Herrn fernhält, wenn sie Schwule und Lesben, die sich Treue versprechen, aus kirchlichen Arbeitsverhältnissen entfernt. Alles das ist legal, [kirchen-]rechtens! Aber ist es auch ethisch-moralisch?

Die Kirche kennt doch nur Verbote, besonders im sechsten Gebot - das vermittelt die öffentliche Meinung, nicht ganz zu unrecht. Die Kirche unterdrückt kritische Denker in den eigenen Reihen, das kennen wir nicht nur aus der Geschichte, bei den Verurteilungen von Irrlehrern, von Frauen und Männer, die verbannt oder verbrannt wurden. Und gegen den Willen und über gesetztes Recht hinweg wurden und werden Bischöfe für das Volk Gottes ernannt, die nicht der Einheit dienen, sondern Zwietracht nähren. Legalität ist nicht Moralität, habe ich meinen Studierenden immer versucht zu erklären.

Die Menschenrechte, mussten diese nicht gegen die Kirche erkämpft werden? War die Französische Revolution nicht eine Revolution gegen die Vormacht von Kirche und Krone, um bürgerliche Rechte auf Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu verwirklichen? Sind Menschenrechte nicht notwendig mit der Demokratie verbunden und deshalb einer absoluten Wahlmonarchie wie der Kirche wesensfremd? Die Menschenrechte, müssten diese nicht erst noch in der Kirche erkämpft werden?

Unser geistiger Spaziergang tritt auf der Stelle, scheint in einem Holzweg zu enden. Halten wir das für einen Moment in dieser festlichen Stunde aus, wenn wir uns scheinbar im Kreise drehen. Suchen wir erneut im Horizont der Geschichte einen Fixpunkt.

So verweise ich Sie und mich, uns alle auf die Ur-Kunde unseres Glaubens, die Bibel des Alten und Neuen Testamentes. Wir können und dürfen feststellen, dass viele Anliegen der modernen Menschenrechtsdiskussion auch Anliegen unserer christlich-jüdischen Glaubenstradition sind. Oft erinnern wir uns nicht mehr daran oder das Erscheinungsbild der Kirche verdunkelt diese Quellen. Beispielhaft soll hier nur auf zwei Themen hingewiesen werden:

Die Gottebenbildlichkeit des Menschen, der als Mann und Frau von Gott geschaffen ist, begründet die grundsätzliche Gleichheit der Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Stand. Die Personalität beschreibt ihn als freien Menschen, gleich an Würde und Rechten im Verhältnis zu seinen Mitmenschen und zur Schöpfung, mit Vernunft und Gewissen begabt. Seine Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person gründen in dieser Gleichheit. In der Geschichte von Kain und Abel, der Geschichte des Brudermordes, wird Kain von Gott ein Zeichen auf die Stirn geschrieben, dass ihn, den Mörder, schützen soll vor der Rache der Anderen [Gen 4, 8-16].

Die Bergpredigt [Mt 5, 1-12] als neutestamentlicher Text beschreibt Lebenssituationen von Menschen, die wir mit den Anliegen der modernen Menschenrechtsbewegungen in einen Zusammenhang bringen dürfen. Immer wieder geht es um die Überwindung von Unrecht im Verhältnis zwischen Einzelnen und dem Einzelnen und der Gesellschaft und heute verstärkt zwischen einzelnen Gesellschaften und den Staaten.

Die Kirche hat den Auftrag, diese grundsätzlichen Rechte des Menschen immer wieder zu verkündigen und sich für deren Umsetzung zu engagieren. Viele Frauen und Männer haben bis in unsere Tage ihr Engagement mit dem Tod, auch dem gewaltsamen Tod, bezahlt. Dieser Auftrag Christi an seine Kirche steht oft in einem Spannungsverhältnis zu der realen Situation in unserer Kirche und ihrem eigenen Umgang mit diesen "Naturrechten" der Menschen.

Als die Kirche während des Zweiten Vatikanischen Konzils in den 60er Jahren ihr Selbstverständnis als "Kirche in der Welt von heute" reflektierte, schreibt sie am Anfang von "Gaudium et spes":

"Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten jeder Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht in ihren Herzen seinen Widerhall fände." [GS 1]

Dieser Text ist mir in meinem Leben so wichtig geworden, dass ich ihn, Jahre später als Jesuit, auf das Primizbild druckte, das mich und andere an meine Priesterweihe erinnern soll. In diesem Text wird die innere Verwobenheit zwischen Glauben und Welt, zwischen mir und meinem Lebensauftrag als Christ, zwischen den Anliegen der Menschheit und der Wirklichkeit dieser Welt fassbar. Es gibt keinen Bereich dieser Welt, der ausgeklammert werden dürfte aus meiner christlichen Welt-an-schauung, der für eine geistliche Reflexion eine Tabuzone darstellte, der mich als Christ nicht in die Pflicht nähme.

"Unsere Hoffnung heute" hieß das wegweisende Dokument der Synode der deutschen Bistümer, die in Würzburg 1975 zu Ende ging. Damals gab es Hoffnung in der Kirche!

Gerade weil wir uns in unserem Leben oft segmentiert, aufgespalten in scheinbar unvermittelte Lebensbereiche erfahren, zerrissen zwischen ethischem Sollen und tatsächlichem Handeln, braucht es die ganzheitliche Schau des Menschen und der Welt, die der christliche Glauben anbietet. Dem Glauben kommt dabei die Aufgabe eines Koordinatensystems zu, das mir helfen kann, meine Erfahrungen zu ordnen, zu sortieren, in Verbindung zueinander zu bringen. Der Glaube hilft mir, die Zeichen der Zeit im Licht des Glaubens zu werten und zu bewerten. So finde ich Orientierung für mein eigenes Leben und Handeln.

Meine Freiheit, mich zu Menschen, Dingen und Ereignissen zu verhalten, wird dadurch nicht aufgehoben. Meine Freiheit wird durch den Glauben so ernst genommen, dass ich auch mit meinem Versagen, mit Schuld und Sünde im eigenen Leben und in gesellschaftlichen Strukturen besser, versöhnter umgehen kann. Und die Kirche wird theologisch auch als Sakrament der Versöhnung beschrieben!

Während des Zweiten Vatikanischen Konzils, am 11. April 1963, kurz vor seinem Tod, hat Papst Johannes XXIII. in seiner Enzyklika "Pacem in terris" den Graben zwischen der neuzeitlichen Menschenrechtsdiskussion und der Kirche überwunden. In diesem Dokument der kirchlichen Sozialverkündigung geht die Kirche die einzelnen Artikel der Menschenrechtserklärung durch, um auf Texte der kirchlichen Tradition zu verweisen, in denen diese Menschenrechte auch schon sinngemäß gefordert worden waren. Bedauerlich ist es in meinen Augen, dass die Kirche nicht die Courage hatte, in dieser Enzyklika ausdrücklich die UNO-Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948 beim Namen zu nennen. Denn inhaltlich stellt "Pacem in terris" eine Übereinstimmung dieser Menschenrechte mit dem christlichen Glauben fest.

Und die Erklärung des Zweiten Vaticanums über die Religionsfreiheit "Dignitatis humanae" spricht von der Menschenwürde bereits im Titel und war einer der umstrittensten Texte des Konzils, weil die Kirche ihren Herrschaftsanspruch über das Gewissen aller Menschen aufgibt.

Das Programm der katholischen Soziallehre von "Rerum novarum", der ersten päpstlichen Sozialenzyklika aus dem Jahr 1891, bis zur letzten Sozialenzyklika "Centesimus annus" aus dem Jahr 1991, von der Würzburger Synode 1975 über die lateinamerikanischen Bischofskonferenzen von Puebla und Medellin und den Wirtschaftshirtenbrief der US-amerikanischen Bischöfe bis zum Gemeinsamen Wort der evangelischen und katholischen Bischöfe in Deutschland "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit" aus dem Jahr 1997, dieses Programm der christlichen Soziallehre lautet: "Entscheiden zugunsten der Menschen".

Und dass wir uns bei unserem geistigen Spaziergang im Kreise drehen, obwohl wir 250 Jahre Menschenrechtsgeschichte durchschritten haben, hat mit unserem Thema "Menschenrechte und Menschenwürde - unsere Aufgabe und Verpflichtung" zu tun. Die Gestaltung unserer Gesellschaft, die Gestaltung der internationalen Beziehungen unserer Welt haben Maß zu nehmen am Menschen. "Entscheiden zugunsten der Menschen" gibt die Grundlage allen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kirchlichen Handelns ab. Der Mensch ist als Abbild Gottes schöpferisch an der Gestaltung der Welt zu beteiligen. Und deshalb sind die Menschenrechte zugleich auch Christenrechte: in der Kirche, in der Gesellschaft, in unserer Einen Welt. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Deshalb kreisen wir um ihn.

Wer die gesellschaftliche Dimension unseres Glaubens in den Mittelpunkt der Verkündigung stellt, muss sich nicht legitimieren. Sein Dienst am Wort hat "parteilich" zu sein: "Entscheiden zugunsten der Menschen" ist Parteinahme.

Deshalb tritt unser geistiger Spaziergang auf der Stelle, scheint in einem Holzweg zu enden. Halten wir das aus, wenn wir uns scheinbar im Kreise drehen. Denn wir drehen uns um uns und unsere Mitmenschen.

Jeder von uns kann etwas für die Menschenrechte und ihre Verwirklichung tun: im gesellschaftlichen, kirchlichen und politischen Engagement und durch das persönliche und gemeinsame Gebet: Dein Reich komme und Dein Wille geschehe! Über konkrete Formen und ihre Wirksamkeit haben wir unter dem Bild Don Boscos gestern gestritten. Ein Rezeptbuch haben wir gestern nicht erhalten und ich habe keines anzubieten.

Und was frau und man im KKV beitragen kann und will, um den Menschrechten Geltung und Wirkung zu verschaffen, das herauszufinden bleibt unsere Aufgabe und Verpflichtung als Einzelne, als KKV-Ortsgemeinschaften, als KKV-Landesverband. Kleine Schritte jedes Einzelnen zählen ebenso wie die beim 39. Landestreffen verabschiedete politische Erklärung des KKV-Landesverbandes Bayern.

Menschenrechte und Menschenwürde sind mehr als ein Divertimento Verbale: Menschenrechte und Menschenwürde bleiben unsere Aufgabe und Verpflichtung als Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, auch wenn das letzte Divertimento Musicale im Schönbornsaal der Würzburger Residenz anlässlich dieser festlichen Stunde verklungen ist.

Und wer dann einmal nach Nürnberg kommt, sollte die "Straße der Menschenrechte" besuchen: schreitend, meditierend, sich zu sensibilisierend. Dann entdeckt jeder von uns auf den Straßen dieser Welt, wo Menschenwürde und Menschenrechte gefährdet sind.

Unsere Musiker spielen nun als "Divertimento Musicale" einen Tango, jenen lateinamerikanischen Tanz voller Leidenschaft und Liebe. Lassen Sie sich von dieser Leidenschaft anstecken für die Menschrechte, so wie ich Ihnen hoffentlich ein wenig meine Leidenschaft am Thema vermitteln konnte.

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