Menschenrechte und Menschenwürde - unsere Aufgabe und
Verpflichtung
39. Landestreffen des KKV
Landesverbands Bayern & 125 Jahre KKV Constantia
Würzburg
Festliche Stunde im Schönbornsaal der Würzburger Residenz am 20. Oktober 2002
P. Dr. Benno Kuppler SJ

Eine "Festliche Stunde" soll es werden. Es soll festlich agiert werden. Den
Rahmen bietet der Schönbornsaal der Würzburger Residenz. Also, eine museale
Feier? Oder eine Feier im Museum? Der KKV als Ausstellungsstück, umrahmt von
einem Divertimento Musicale und einem Divertimento Verbale. 125 Jahre KKV "Constantia"
in Würzburg in Räumen, die selbst auf über 250 Jahre Geschichte zurückschauen.
Wie bescheiden nehmen sich da 39 Landestreffen des KKV Bayern aus.
Die "Festliche Stunde" hat ein gewaltiges Thema: "Menschenrechte und
Menschenwürde - unsere Aufgabe und Verpflichtung" Und schon beim Hinhören spüren
Sie den Unterschied zwischen der scheinbaren Leichtigkeit des "Divertimento
Musicale" und dem scheinbaren Gewicht des "Divertimento Verbale", zumal der
Festredner dem ausgedruckten Programmthema ein zusätzliches "e" hinzufügte.
An verschiedenen Orten haben wir in diesen Tagen in Würzburg getagt, wissen
uns gleichsam unterwegs zum Thema des Landestreffens 2002 "Menschenrechte und
Menschenwürde - unsere Aufgabe und Verpflichtung". Und so möchte ich Sie in
dieser festlichen Stunde zu einem geistigen Spaziergang durch die Topographie
unseres Themas einladen. Wir werden zunächst einmal Station machen bei der
Geschichte. Denn das mir gestellte Thema bietet einige geschichtliche, gleichsam
museale Begriffe, Begriffe also, die in Lexika zu finden sind, den Museen der
Wissenschaft.
Nähern wir uns also den Begriffen Menschenwürde und Menschenrechte. Ganz
behutsam, auch neugierig, vielleicht mit einigem Vorverständnis, aber offen
dafür, Altes in neuem Gewande zu entdecken.
Verweilen wir einen Moment in dieser Residenz der Würzburger Fürstbischöfe.
Sie gehört zu den bedeutendsten Schlossanlagen des Barock in Europa, wurde nach
Plänen von Balthasar Neumann von 1720 bis 1744 im Rohbau errichtet. Auftraggeber
waren die Fürstbischöfe Johann Philipp Franz von Schönborn und dessen Bruder und
zweiter Nachfolger, Friedrich Carl von Schönborn - und ein Sprung in die
Jetztzeit: ein Schönborn ist heute Kardinal der römischen Kirche in Wien. Im
Treppenhaus der Residenz verbinden sich zwei Hauptwerke der europäischen
Architektur und Malerei zu einem überwältigenden Gesamtkunstwerk: Für das
berühmte, von Balthasar Neumann stützenfrei überwölbte Raumkunstwerk schuf der
Venezianer Giovanni Battista Tiepolo 1752/53 das größte Deckenfresko der Welt,
die "Allegorie der vier Erdteile". Gut, wir kennen inzwischen auch den fünften
Kontinent. Was sich aber auf dem amerikanischen Kontinent in diesen Jahren
vorbereitete, war für den Lebensraum der Fürstbischöfe von Würzburg noch
unerheblich: die amerikanische Revolution.
Für den schnellen und nachhaltigen Durchbruch der revolutionären Ideen des
Jahres 1776 und den trotz aller Niederlagen errungenen Sieg über die britischen
Truppen sind vor allem drei Gründe zu nennen, so lese ich in Geschichtsbüchern:
Die Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, mehr vielleicht noch die in
den gleichzeitigen Verfassungen niedergelegten Menschenrechte und die
garantierten Freiheitsrechte entsprachen dem Lebensgefühl der Einwohner der
ehemaligen Kolonien; der Krieg war also "ihr" Krieg, geführt zur Verteidigung
ihrer Ideale.
Dass der Unabhängigkeitskrieg trotz aller militärischer und auch politischen
Schwierigkeiten zu einem für die Staaten erfolgreichen Ende geführt werden
konnte, ist zum großen Teil auf die Persönlichkeit George Washingtons als
Oberbefehlshaber zurückzuführen, aber auch auf die Persönlichkeit der anderen
politischen Führer.
Und schon sind wir wieder in die Jetztzeit verwiesen, auf die
Forumsdiskussion zum Thema "Darf für Menschenrechte Krieg geführt werden?"
gestern im Saal das Don Bosco Bildungswerkes. Welche Persönlichkeiten sind
politische Führer in unseren Tagen? Und Giovanni Don Bosco, unter dessen
Portrait wir gestern tagten, zeigt uns, was es heißt, die Menschenwürde von
heimatlosen Kindern zu achten und ihnen Lebensraum zu schaffen. Da befinden wir
uns im Jahr 1874, als sein Werk die kirchliche Approbation erfährt. Es sind die
Gründerjahre des KKV in Deutschland.
Noch einmal einen Zeitsprung zurück: Die Virginia Bill of Rights 1776 der USA
setzte im Bereich der Menschenrechte Maßstäbe. Sie wirkt fort im
Menschenrechtskatalog vieler heutiger Verfassungen und in der Charta der
Vereinten Nationen von 1948.
Die Französische Revolution 1789 beendete zunächst in Frankreich die
Vorherrschaft von Kirche und Adel und bereitete den Boden für Menschenrechte in
Europa. Und 1803 findet in Deutschland die Säkularisierung von Kirchen und
Klöstern statt. Arme Kirche, könnte mancher meinen.
Denn die Menschenwürde war und ist doch das große Thema der Frohbotschaft.
Aber diese Frohbotschaft war verdunkelt und verfälscht im Kampf um Macht und
Einfluss zwischen Tiara und Krone.
Die Menschenrechte, die Rückbesinnung auf die Würde des Menschen, wurden
gegen Krone und Altar erkämpft und blieben deshalb lange Jahrzehnte, ja sogar
Jahrhunderte in der Kirche suspekt, für manchen kirchlichen Amtsträger und
einige Laien bis in unsere Tage.
Wenn ich deshalb unseren geistigen Spaziergang jetzt weiter fortsetze, so
unterstelle ich, dass "Menschenrechte" recht verstanden auch "Christenrechte"
sind. Damit will ich keineswegs den Frauen und Männern das "Copyright"
absprechen, die sich in den USA, Frankreich und anderen Ländern für die
bürgerlichen und sozialen Menschenrechte eingesetzt haben, bis zur Hingabe des
Lebens. Nein, an dieser Stelle soll die Grenze, das Versagen meiner und unserer
Kirche in einer Epoche und in einer wichtigen Frage der Menschheit angesprochen
werden, das mich und andere noch heute an unserer Kirche leiden macht.
Menschenrechte als Christenrechte mag manchem in unserer Kirche, vielleicht
auch in unserem Sozialverband KKV als "politisches" Thema suspekt, vielleicht
sogar unerwünscht sein. Haben wir doch den Glauben und die Liturgie so
privatisiert und individualisiert, dass das Wort Gottes nur noch für die
persönliche Frömmigkeit bedeutsam zu sein scheint. Wer die gesellschaftliche
Dimension unseres Glaubens in den Mittelpunkt der Verkündigung stellen will,
scheint sich legitimieren zu müssen, steht er doch im Verdacht, seinen Dienst am
Wort "parteilich" zu versehen.
Und dann noch "Menschenrechte" und "Christenrechte" in einem Atemzug zu
nennen, ist das nicht Hohn, ist das nicht Zynismus pur, ist das nicht
"menschenverachtend", wo die Kirche - so sieht es die Öffentlichkeit - die
Rechte ihrer Mitglieder selbst nicht achtet, die Würde der Person nicht achtet,
wenn sie Frauen von Ämtern ausschließt, wenn sie wiederverheiratete Geschiedene
vom Tisch des Herrn fernhält, wenn sie Schwule und Lesben, die sich Treue
versprechen, aus kirchlichen Arbeitsverhältnissen entfernt. Alles das ist legal,
[kirchen-]rechtens! Aber ist es auch ethisch-moralisch?
Die Kirche kennt doch nur Verbote, besonders im sechsten Gebot - das
vermittelt die öffentliche Meinung, nicht ganz zu unrecht. Die Kirche
unterdrückt kritische Denker in den eigenen Reihen, das kennen wir nicht nur aus
der Geschichte, bei den Verurteilungen von Irrlehrern, von Frauen und Männer,
die verbannt oder verbrannt wurden. Und gegen den Willen und über gesetztes
Recht hinweg wurden und werden Bischöfe für das Volk Gottes ernannt, die nicht
der Einheit dienen, sondern Zwietracht nähren. Legalität ist nicht Moralität,
habe ich meinen Studierenden immer versucht zu erklären.
Die Menschenrechte, mussten diese nicht gegen die Kirche erkämpft werden? War
die Französische Revolution nicht eine Revolution gegen die Vormacht von Kirche
und Krone, um bürgerliche Rechte auf Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu
verwirklichen? Sind Menschenrechte nicht notwendig mit der Demokratie verbunden
und deshalb einer absoluten Wahlmonarchie wie der Kirche wesensfremd? Die
Menschenrechte, müssten diese nicht erst noch in der Kirche erkämpft werden?
Unser geistiger Spaziergang tritt auf der Stelle, scheint in einem Holzweg zu
enden. Halten wir das für einen Moment in dieser festlichen Stunde aus, wenn wir
uns scheinbar im Kreise drehen. Suchen wir erneut im Horizont der Geschichte
einen Fixpunkt.
So verweise ich Sie und mich, uns alle auf die Ur-Kunde unseres Glaubens, die
Bibel des Alten und Neuen Testamentes. Wir können und dürfen feststellen, dass
viele Anliegen der modernen Menschenrechtsdiskussion auch Anliegen unserer
christlich-jüdischen Glaubenstradition sind. Oft erinnern wir uns nicht mehr
daran oder das Erscheinungsbild der Kirche verdunkelt diese Quellen.
Beispielhaft soll hier nur auf zwei Themen hingewiesen werden:
Die Gottebenbildlichkeit des Menschen, der als Mann und Frau von Gott
geschaffen ist, begründet die grundsätzliche Gleichheit der Menschen, unabhängig
von ihrem Geschlecht und Stand. Die Personalität beschreibt ihn als freien
Menschen, gleich an Würde und Rechten im Verhältnis zu seinen Mitmenschen und
zur Schöpfung, mit Vernunft und Gewissen begabt. Seine Rechte auf Leben,
Freiheit und Sicherheit der Person gründen in dieser Gleichheit. In der
Geschichte von Kain und Abel, der Geschichte des Brudermordes, wird Kain von
Gott ein Zeichen auf die Stirn geschrieben, dass ihn, den Mörder, schützen soll
vor der Rache der Anderen [Gen 4, 8-16].
Die Bergpredigt [Mt 5, 1-12] als neutestamentlicher Text beschreibt
Lebenssituationen von Menschen, die wir mit den Anliegen der modernen
Menschenrechtsbewegungen in einen Zusammenhang bringen dürfen. Immer wieder geht
es um die Überwindung von Unrecht im Verhältnis zwischen Einzelnen und dem
Einzelnen und der Gesellschaft und heute verstärkt zwischen einzelnen
Gesellschaften und den Staaten.
Die Kirche hat den Auftrag, diese grundsätzlichen Rechte des Menschen immer
wieder zu verkündigen und sich für deren Umsetzung zu engagieren. Viele Frauen
und Männer haben bis in unsere Tage ihr Engagement mit dem Tod, auch dem
gewaltsamen Tod, bezahlt. Dieser Auftrag Christi an seine Kirche steht oft in
einem Spannungsverhältnis zu der realen Situation in unserer Kirche und ihrem
eigenen Umgang mit diesen "Naturrechten" der Menschen.
Als die Kirche während des Zweiten Vatikanischen Konzils in den 60er Jahren
ihr Selbstverständnis als "Kirche in der Welt von heute" reflektierte, schreibt
sie am Anfang von "Gaudium et spes":
"Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der
Armen und Bedrängten jeder Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst
der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht in ihren
Herzen seinen Widerhall fände." [GS 1]
Dieser Text ist mir in meinem Leben so wichtig geworden, dass ich ihn, Jahre
später als Jesuit, auf das Primizbild druckte, das mich und andere an meine
Priesterweihe erinnern soll. In diesem Text wird die innere Verwobenheit
zwischen Glauben und Welt, zwischen mir und meinem Lebensauftrag als Christ,
zwischen den Anliegen der Menschheit und der Wirklichkeit dieser Welt fassbar.
Es gibt keinen Bereich dieser Welt, der ausgeklammert werden dürfte aus meiner
christlichen Welt-an-schauung, der für eine geistliche Reflexion eine Tabuzone
darstellte, der mich als Christ nicht in die Pflicht nähme.
"Unsere Hoffnung heute" hieß das wegweisende Dokument der Synode der
deutschen Bistümer, die in Würzburg 1975 zu Ende ging. Damals gab es Hoffnung in
der Kirche!
Gerade weil wir uns in unserem Leben oft segmentiert, aufgespalten in
scheinbar unvermittelte Lebensbereiche erfahren, zerrissen zwischen ethischem
Sollen und tatsächlichem Handeln, braucht es die ganzheitliche Schau des
Menschen und der Welt, die der christliche Glauben anbietet. Dem Glauben kommt
dabei die Aufgabe eines Koordinatensystems zu, das mir helfen kann, meine
Erfahrungen zu ordnen, zu sortieren, in Verbindung zueinander zu bringen. Der
Glaube hilft mir, die Zeichen der Zeit im Licht des Glaubens zu werten und zu
bewerten. So finde ich Orientierung für mein eigenes Leben und Handeln.
Meine Freiheit, mich zu Menschen, Dingen und Ereignissen zu verhalten, wird
dadurch nicht aufgehoben. Meine Freiheit wird durch den Glauben so ernst
genommen, dass ich auch mit meinem Versagen, mit Schuld und Sünde im eigenen
Leben und in gesellschaftlichen Strukturen besser, versöhnter umgehen kann. Und
die Kirche wird theologisch auch als Sakrament der Versöhnung beschrieben!
Während des Zweiten Vatikanischen Konzils, am 11. April 1963, kurz vor seinem
Tod, hat Papst Johannes XXIII. in seiner Enzyklika "Pacem in terris" den Graben
zwischen der neuzeitlichen Menschenrechtsdiskussion und der Kirche überwunden.
In diesem Dokument der kirchlichen Sozialverkündigung geht die Kirche die
einzelnen Artikel der Menschenrechtserklärung durch, um auf Texte der
kirchlichen Tradition zu verweisen, in denen diese Menschenrechte auch schon
sinngemäß gefordert worden waren. Bedauerlich ist es in meinen Augen, dass die
Kirche nicht die Courage hatte, in dieser Enzyklika ausdrücklich die
UNO-Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948 beim Namen zu nennen. Denn
inhaltlich stellt "Pacem in terris" eine Übereinstimmung dieser Menschenrechte
mit dem christlichen Glauben fest.
Und die Erklärung des Zweiten Vaticanums über die Religionsfreiheit "Dignitatis
humanae" spricht von der Menschenwürde bereits im Titel und war einer der
umstrittensten Texte des Konzils, weil die Kirche ihren Herrschaftsanspruch über
das Gewissen aller Menschen aufgibt.
Das Programm der katholischen Soziallehre von "Rerum novarum", der ersten
päpstlichen Sozialenzyklika aus dem Jahr 1891, bis zur letzten Sozialenzyklika
"Centesimus annus" aus dem Jahr 1991, von der Würzburger Synode 1975 über die
lateinamerikanischen Bischofskonferenzen von Puebla und Medellin und den
Wirtschaftshirtenbrief der US-amerikanischen Bischöfe bis zum Gemeinsamen Wort
der evangelischen und katholischen Bischöfe in Deutschland "Für eine Zukunft in
Solidarität und Gerechtigkeit" aus dem Jahr 1997, dieses Programm der
christlichen Soziallehre lautet: "Entscheiden zugunsten der Menschen".
Und dass wir uns bei unserem geistigen Spaziergang im Kreise drehen, obwohl
wir 250 Jahre Menschenrechtsgeschichte durchschritten haben, hat mit unserem
Thema "Menschenrechte und Menschenwürde - unsere Aufgabe und Verpflichtung" zu
tun. Die Gestaltung unserer Gesellschaft, die Gestaltung der internationalen
Beziehungen unserer Welt haben Maß zu nehmen am Menschen. "Entscheiden zugunsten
der Menschen" gibt die Grundlage allen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen,
politischen und kirchlichen Handelns ab. Der Mensch ist als Abbild Gottes
schöpferisch an der Gestaltung der Welt zu beteiligen. Und deshalb sind die
Menschenrechte zugleich auch Christenrechte: in der Kirche, in der Gesellschaft,
in unserer Einen Welt. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Deshalb kreisen wir um
ihn.
Wer die gesellschaftliche Dimension unseres Glaubens in den Mittelpunkt der
Verkündigung stellt, muss sich nicht legitimieren. Sein Dienst am Wort hat
"parteilich" zu sein: "Entscheiden zugunsten der Menschen" ist Parteinahme.
Deshalb tritt unser geistiger Spaziergang auf der Stelle, scheint in einem
Holzweg zu enden. Halten wir das aus, wenn wir uns scheinbar im Kreise drehen.
Denn wir drehen uns um uns und unsere Mitmenschen.
Jeder von uns kann etwas für die Menschenrechte und ihre Verwirklichung tun:
im gesellschaftlichen, kirchlichen und politischen Engagement und durch das
persönliche und gemeinsame Gebet: Dein Reich komme und Dein Wille geschehe! Über
konkrete Formen und ihre Wirksamkeit haben wir unter dem Bild Don Boscos gestern
gestritten. Ein Rezeptbuch haben wir gestern nicht erhalten und ich habe keines
anzubieten.
Und was frau und man im KKV beitragen kann und will, um den Menschrechten
Geltung und Wirkung zu verschaffen, das herauszufinden bleibt unsere Aufgabe und
Verpflichtung als Einzelne, als KKV-Ortsgemeinschaften, als
KKV-Landesverband. Kleine Schritte jedes Einzelnen zählen ebenso wie die beim
39. Landestreffen verabschiedete politische Erklärung des KKV-Landesverbandes
Bayern.
Menschenrechte und Menschenwürde sind mehr als ein Divertimento Verbale:
Menschenrechte und Menschenwürde bleiben unsere Aufgabe und Verpflichtung als
Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, auch wenn das letzte Divertimento
Musicale im Schönbornsaal der Würzburger Residenz anlässlich dieser festlichen
Stunde verklungen ist.
Und wer dann einmal nach Nürnberg kommt, sollte die "Straße der
Menschenrechte" besuchen: schreitend, meditierend, sich zu sensibilisierend.
Dann entdeckt jeder von uns auf den Straßen dieser Welt, wo Menschenwürde und
Menschenrechte gefährdet sind.
Unsere Musiker spielen nun als "Divertimento Musicale" einen Tango, jenen
lateinamerikanischen Tanz voller Leidenschaft und Liebe. Lassen Sie sich von
dieser Leidenschaft anstecken für die Menschrechte, so wie ich Ihnen hoffentlich
ein wenig meine Leidenschaft am Thema vermitteln konnte.
