Christenrechte
- Menschenrechte
khg-Hochschulgottesdienst zum Semesterthema im
Sommersemester 1998

"Christenrechte - Menschenrechte" als Thema einer Predigt mag
manchem als politisches Thema suspekt sein, vielleicht sogar unerwünscht sein.
Haben wir doch den Glauben und die Liturgie so privatisiert und
individualisiert, dass das Wort Gottes nur noch für die persönliche
Frömmigkeit bedeutsam zu sein scheint. Wer die gesellschaftliche Dimension
unseres Glaubens in den Mittelpunkt der Verkündigung stellen will, scheint sich
legitimieren zu müssen, steht er doch im Verdacht seinen Dienst am Wort "parteilich"
zu versehen.
Und dann noch "Menschenrechte" und "Christenrechte" in einem
Atemzug zu nennen, ist das nicht Hohn, ist das nicht Zynismus pur, ist das nicht
"menschenverachtend", wo die Kirche - so sieht es die Öffentlichkeit -
die Rechte ihrer Mitglieder selbst nicht achtet. Die Kirche kennt doch nur
Verbote, besonders im sechsten Gebot. Das vermittelt die öffentliche Meinung,
nicht ganz zu unrecht. Die Kirche unterdrückt kritische Denker in den eigenen
Reihen, kennen wir nicht die Verurteilungen von Irrlehrern durch die Geschichte,
Frauen und Männer, die verbannt oder verbrannt wurden. Und gegen den Willen und
über gesetztes Recht hinweg wurden und werden Bischöfe für das Volk Gottes
ernannt, die nicht der Einheit dienen, sondern Zwietracht nähren.
Die Menschenrechte, mussten diese nicht gegen die Kirche erkämpft werden?
War die Französische Revolution nicht eine Revolution gegen die Vormacht von
Kirche und Krone, um bürgerliche Rechte auf Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit zu verwirklichen? Sind Menschenrechte nicht notwendig mit der
Demokratie verbunden und deshalb einer absoluten Wahlmonarchie wie der Kirche
wesensfremd? Die Menschenrechte, müssten diese nicht erst noch in der Kirche
erkämpft werden?
Schauen wir in die Ur-kunde unseres Glaubens, die Bibel des Alten und Neuen
Testamentes, können und dürfen wir feststellen, dass viele Anliegen der
modernen Menschenrechtsdiskussion auch Anliegen unserer christlich-jüdischen
Glaubenstradition sind. Oft erinnern wir uns nicht mehr daran oder das
Erscheinungsbild von Kirche verdunkelt diese Quellen. Beispielhaft soll hier nur
auf zwei Themen hingewiesen werden.
Die Gottebenbildlichkeit des Menschen, der als Mann und Frau von Gott
geschaffen ist, begründet die grundsätzliche Gleichheit der Menschen,
unabhängig von ihrem Geschlecht und Stand. Die Personalität beschreibt ihn als
freien Menschen, gleich an Würde und Rechten im Verhältnis zu seinen
Mitmenschen und der Schöpfung, mit Vernunft und Gewissen begabt. Seine Rechte
auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person gründen in dieser Gleichheit. In
der Geschichte von Kain und Abel, der Geschichte des Brudermordes, wird Kain von
Gott ein Zeichen auf die Stirn geschrieben, dass ihn, den Mörder, schützen
soll vor Rache der Anderen [Gen 4, 8-16].
Die Bergpredigt [Mt 5, 1-12] als neutestamentlicher Text beschreibt
Lebenssituationen von Menschen, die wir mit den Anliegen der modernen
Menschenrechtsanliegen in einen Zusammenhang bringen dürfen. Immer wieder geht
es um die Überwindung von Unrecht im Verhältnis zwischen Einzelnen und dem
Einzelnen und der Gesellschaft und heute verstärkt zwischen einzelnen
Gesellschaften und den Staaten. Die Kirche hat den Auftrag, diese
grundsätzlichen Rechte des Menschen immer wieder zu verkündigen und sich für
deren Umsetzung zu engagieren. Viele Frauen und Männer haben bis in unsere Tage
ihr Engagement mit dem Tod, oft dem gewaltsamen Tod, bezahlt. Dieser Auftrag
Christi an seine Kirche steht oft in einem Spannungsverhältnis zu der realen
Situation der Kirche und ihrem eigenen Umgang mit diesen Naturrechten der
Menschen.
Als die Kirche während des Zweiten Vatikanischen Konzils in den 60ger Jahren
ihr Selbstverständnis als "Kirche in der Welt von heute" reflektierte,
schreibt sie am Anfang von "Gaudium et spes":
Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders
der Armen und Bedrängten jeder Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und
Angst der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht
in ihren Herzen seinen Widerhall fände." [GS 1]
Dieser Text ist mir in meinem Leben so wichtig geworden, dass ich ihn, Jahre
später als Jesuit, auf das Primizbild druckte, das mich und andere an meine
Priesterweihe erinnern soll. In diesem Text wird die innere Verwobenheit
zwischen Glauben und Welt, zwischen mir und meinem Lebensauftrag als Christ,
zwischen den Anliegen der Menschheit und der Wirklichkeit dieser Welt fassbar.
Es gibt keinen Bereich dieser Welt, der ausgeklammert werden dürfte aus meiner
christlichen Welt-an-schauung, der für eine geistliche Reflexion eine Tabuzone
darstellte, der mich als Christ nicht in die Pflicht nähme.
Gerade weil wir uns in unserem Leben oft segmentiert, aufgespalten in
scheinbar unvermittelte Lebensbereiche erfahren, zerrissen zwischen ethischem
Sollen und tatsächlichem Handeln, braucht es die ganzheitliche Schau des
Menschen und der Welt, die der christliche Glauben anbietet. Dem Glauben kommt
dabei die Aufgabe eines Koordinatensystems zu, das mir helfen kann, meine
Erfahrungen zu ordnen, zu sortieren, in Verbindung zueinander zu bringen. Der
Glaube hilft mir, die Zeichen der Zeit im Licht des Glaubens zu werten und zu
bewerten. So finde ich Orientierung für mein eigenes Leben und Handeln.
Meine Freiheit, mich zu Menschen, Dingen und Ereignissen zu verhalten, wird
dadurch nicht aufgehoben. Meine Freiheit wird durch den Glauben so ernst
genommen, dass ich auch mit meinem Versagen, mit Schuld und Sünde im eigenen
Leben und in gesellschaftlichen Strukturen besser, versöhnter umgehen kann.
Während des Zweiten Vatikanischen Konzils, am 11. April 1963, kurz vor
seinem Tod hat Papst Johannes XXIII. in seiner Enzyklika "Pacem in terrris"
den Graben zwischen der neuzeitlichen Menschenrechtsdiskussion und der Kirche
überwunden. In diesem Dokument der kirchlichen Sozialverkündigung geht die
Kirche die einzelnen Artikel der Menschenrechtserklärung durch, um auf Texte
der kirchlichen Tradition zu verweisen, in denen diese Menschenrecht auch schon
sinngemäß gefordert worden waren. Bedauerlich ist es in meinen Augen, dass die
Kirche nicht die Courage hatte, in dieser Enzyklika ausdrücklich die
UNO-Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948 beim Namen zu nennen. Denn
inhaltlich stellt "Pacem in terra" eine Übereinstimmung dieser
Menschenrechte mit dem christlichen Glauben fest.
Das Programm der katholischen Soziallehre von "Rerum novarum", der
ersten päpstlichen Sozialenzyklika aus dem Jahr 1891, bis zur letzten
Sozialenzyklika "Centesimus annus" aus dem Jahr 1991, von der Würzburger
Synode 1975 über die lateinamerikanischen Bischofskonferenzen von Puebla und
Medellin und den Wirtschaftshirtenbrief der US-amerikanischen Bischöfe bis zum
Gemeinsamen Wort der evangelischen und katholischen Bischöfe "Für eine
Zukunft in Solidarität Gerechtigkeit" aus dem Jahr 1997, das Programm der
katholischen Soziallehre lautet:
Entscheiden zugunsten der Menschen".
Die Gestaltung unserer Gesellschaft, die Gestaltung der internationalen
Beziehungen unserer Welt haben Maß zu nehmen am Menschen. "Entscheiden
zugunsten der Menschen" gibt die Grundlage allen wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen, politischen und kirchlichen Handelns ab. Der Mensch ist als
Abbild Gottes schöpferisch an der Gestaltung der Welt zu beteiligen. Und
deshalb sind die Menschrechte zugleich auch Christenrechte: in der Kirche, in
der Gesellschaft, in unserer Einen Welt.
Wer die gesellschaftliche Dimension unseres Glaubens in den Mittelpunkt der
Verkündigung stellt, muss sich nicht legitimieren, sein Dienst am Wort hat "parteilich"
zu sein: "Entscheiden zugunsten der Menschen".
Jeder von uns kann etwas für die Menschrechte und ihre Verwirklichung tun:
im gesellschaftlichen, kirchlichen und politischen Engagement und durch das
persönliche und gemeinsame Gebet: Dein Reich komme und Dein Wille geschehe! Amen.
