Christenrechte - Menschenrechte
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Dr. Benno Kuppler

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Christenrechte - Menschenrechte
khg-Hochschulgottesdienst zum Semesterthema im Sommersemester 1998

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"Christenrechte - Menschenrechte" als Thema einer Predigt mag manchem als politisches Thema suspekt sein, vielleicht sogar unerwünscht sein. Haben wir doch den Glauben und die Liturgie so privatisiert und individualisiert, dass das Wort Gottes nur noch für die persönliche Frömmigkeit bedeutsam zu sein scheint. Wer die gesellschaftliche Dimension unseres Glaubens in den Mittelpunkt der Verkündigung stellen will, scheint sich legitimieren zu müssen, steht er doch im Verdacht seinen Dienst am Wort "parteilich" zu versehen.

Und dann noch "Menschenrechte" und "Christenrechte" in einem Atemzug zu nennen, ist das nicht Hohn, ist das nicht Zynismus pur, ist das nicht "menschenverachtend", wo die Kirche - so sieht es die Öffentlichkeit - die Rechte ihrer Mitglieder selbst nicht achtet. Die Kirche kennt doch nur Verbote, besonders im sechsten Gebot. Das vermittelt die öffentliche Meinung, nicht ganz zu unrecht. Die Kirche unterdrückt kritische Denker in den eigenen Reihen, kennen wir nicht die Verurteilungen von Irrlehrern durch die Geschichte, Frauen und Männer, die verbannt oder verbrannt wurden. Und gegen den Willen und über gesetztes Recht hinweg wurden und werden Bischöfe für das Volk Gottes ernannt, die nicht der Einheit dienen, sondern Zwietracht nähren.

Die Menschenrechte, mussten diese nicht gegen die Kirche erkämpft werden? War die Französische Revolution nicht eine Revolution gegen die Vormacht von Kirche und Krone, um bürgerliche Rechte auf Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu verwirklichen? Sind Menschenrechte nicht notwendig mit der Demokratie verbunden und deshalb einer absoluten Wahlmonarchie wie der Kirche wesensfremd? Die Menschenrechte, müssten diese nicht erst noch in der Kirche erkämpft werden?

Schauen wir in die Ur-kunde unseres Glaubens, die Bibel des Alten und Neuen Testamentes, können und dürfen wir feststellen, dass viele Anliegen der modernen Menschenrechtsdiskussion auch Anliegen unserer christlich-jüdischen Glaubenstradition sind. Oft erinnern wir uns nicht mehr daran oder das Erscheinungsbild von Kirche verdunkelt diese Quellen. Beispielhaft soll hier nur auf zwei Themen hingewiesen werden.

Die Gottebenbildlichkeit des Menschen, der als Mann und Frau von Gott geschaffen ist, begründet die grundsätzliche Gleichheit der Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Stand. Die Personalität beschreibt ihn als freien Menschen, gleich an Würde und Rechten im Verhältnis zu seinen Mitmenschen und der Schöpfung, mit Vernunft und Gewissen begabt. Seine Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person gründen in dieser Gleichheit. In der Geschichte von Kain und Abel, der Geschichte des Brudermordes, wird Kain von Gott ein Zeichen auf die Stirn geschrieben, dass ihn, den Mörder, schützen soll vor Rache der Anderen [Gen 4, 8-16].

Die Bergpredigt [Mt 5, 1-12] als neutestamentlicher Text beschreibt Lebenssituationen von Menschen, die wir mit den Anliegen der modernen Menschenrechtsanliegen in einen Zusammenhang bringen dürfen. Immer wieder geht es um die Überwindung von Unrecht im Verhältnis zwischen Einzelnen und dem Einzelnen und der Gesellschaft und heute verstärkt zwischen einzelnen Gesellschaften und den Staaten. Die Kirche hat den Auftrag, diese grundsätzlichen Rechte des Menschen immer wieder zu verkündigen und sich für deren Umsetzung zu engagieren. Viele Frauen und Männer haben bis in unsere Tage ihr Engagement mit dem Tod, oft dem gewaltsamen Tod, bezahlt. Dieser Auftrag Christi an seine Kirche steht oft in einem Spannungsverhältnis zu der realen Situation der Kirche und ihrem eigenen Umgang mit diesen Naturrechten der Menschen.

Als die Kirche während des Zweiten Vatikanischen Konzils in den 60ger Jahren ihr Selbstverständnis als "Kirche in der Welt von heute" reflektierte, schreibt sie am Anfang von "Gaudium et spes":

Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten jeder Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht in ihren Herzen seinen Widerhall fände." [GS 1]

Dieser Text ist mir in meinem Leben so wichtig geworden, dass ich ihn, Jahre später als Jesuit, auf das Primizbild druckte, das mich und andere an meine Priesterweihe erinnern soll. In diesem Text wird die innere Verwobenheit zwischen Glauben und Welt, zwischen mir und meinem Lebensauftrag als Christ, zwischen den Anliegen der Menschheit und der Wirklichkeit dieser Welt fassbar. Es gibt keinen Bereich dieser Welt, der ausgeklammert werden dürfte aus meiner christlichen Welt-an-schauung, der für eine geistliche Reflexion eine Tabuzone darstellte, der mich als Christ nicht in die Pflicht nähme.

Gerade weil wir uns in unserem Leben oft segmentiert, aufgespalten in scheinbar unvermittelte Lebensbereiche erfahren, zerrissen zwischen ethischem Sollen und tatsächlichem Handeln, braucht es die ganzheitliche Schau des Menschen und der Welt, die der christliche Glauben anbietet. Dem Glauben kommt dabei die Aufgabe eines Koordinatensystems zu, das mir helfen kann, meine Erfahrungen zu ordnen, zu sortieren, in Verbindung zueinander zu bringen. Der Glaube hilft mir, die Zeichen der Zeit im Licht des Glaubens zu werten und zu bewerten. So finde ich Orientierung für mein eigenes Leben und Handeln.

Meine Freiheit, mich zu Menschen, Dingen und Ereignissen zu verhalten, wird dadurch nicht aufgehoben. Meine Freiheit wird durch den Glauben so ernst genommen, dass ich auch mit meinem Versagen, mit Schuld und Sünde im eigenen Leben und in gesellschaftlichen Strukturen besser, versöhnter umgehen kann.

Während des Zweiten Vatikanischen Konzils, am 11. April 1963, kurz vor seinem Tod hat Papst Johannes XXIII. in seiner Enzyklika "Pacem in terrris" den Graben zwischen der neuzeitlichen Menschenrechtsdiskussion und der Kirche überwunden. In diesem Dokument der kirchlichen Sozialverkündigung geht die Kirche die einzelnen Artikel der Menschenrechtserklärung durch, um auf Texte der kirchlichen Tradition zu verweisen, in denen diese Menschenrecht auch schon sinngemäß gefordert worden waren. Bedauerlich ist es in meinen Augen, dass die Kirche nicht die Courage hatte, in dieser Enzyklika ausdrücklich die UNO-Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948 beim Namen zu nennen. Denn inhaltlich stellt "Pacem in terra" eine Übereinstimmung dieser Menschenrechte mit dem christlichen Glauben fest.

Das Programm der katholischen Soziallehre von "Rerum novarum", der ersten päpstlichen Sozialenzyklika aus dem Jahr 1891, bis zur letzten Sozialenzyklika "Centesimus annus" aus dem Jahr 1991, von der Würzburger Synode 1975 über die lateinamerikanischen Bischofskonferenzen von Puebla und Medellin und den Wirtschaftshirtenbrief der US-amerikanischen Bischöfe bis zum Gemeinsamen Wort der evangelischen und katholischen Bischöfe "Für eine Zukunft in Solidarität Gerechtigkeit" aus dem Jahr 1997, das Programm der katholischen Soziallehre lautet:

Entscheiden zugunsten der Menschen".

Die Gestaltung unserer Gesellschaft, die Gestaltung der internationalen Beziehungen unserer Welt haben Maß zu nehmen am Menschen. "Entscheiden zugunsten der Menschen" gibt die Grundlage allen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kirchlichen Handelns ab. Der Mensch ist als Abbild Gottes schöpferisch an der Gestaltung der Welt zu beteiligen. Und deshalb sind die Menschrechte zugleich auch Christenrechte: in der Kirche, in der Gesellschaft, in unserer Einen Welt.

Wer die gesellschaftliche Dimension unseres Glaubens in den Mittelpunkt der Verkündigung stellt, muss sich nicht legitimieren, sein Dienst am Wort hat "parteilich" zu sein: "Entscheiden zugunsten der Menschen".

Jeder von uns kann etwas für die Menschrechte und ihre Verwirklichung tun: im gesellschaftlichen, kirchlichen und politischen Engagement und durch das persönliche und gemeinsame Gebet: Dein Reich komme und Dein Wille geschehe! Amen.

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